Unsere Praxis ist eine privatärztliche Praxis. Dies bedeutet, dass bei Patienten mit einer vollumfänglichen privaten Krankenversicherung (auch ambulant) sowohl die Vorstellung und Beratung in der Sprechstunde als auch die eventuell notwendige operative Behandlung mit dem Patienten selbst entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Diese Kosten werden dann von der privaten Krankenversicherung übernommen. Gleiches gilt für Patienten, die als Selbstzahler kommen. Patienten mit kassenärztlichem Versicherungsstatus können als Selbstzahler behandelt werden. Hier unterbreiten wir Ihnen gerne einen unverbindlichen Kostenvoranschlag, bitte wenden Sie sich an uns. Auch eine Beratung zur Zweitmeinung ist nach Anmeldung jederzeit möglich.