Bei einer schwerwiegenden Erkrankung oder komplexen Trauma-, oder Operationsfolgen besteht oft eine große Unsicherheit. Insbesondere spielt die Frage ob und wenn ja, wo man sich wie behandeln lassen soll, eine große Rolle. Geht es zum Beispiel um operative Revisionseingriffe so muss auch das Vertrauen des Patienten in die operative Methodik wieder ehrgestellt werden. In jedem Fall ist es entscheidend einen höchst kompetenten und erfahrenen Handchirurgen zu konsultieren.
Eine Zweitmeinung ist immer sinnvoll, wenn sich Patient*innen unsicher fühlen und kann helfen die richtige Entscheidung zu treffen. Ich werde mich gerne Ihrer persönlichen Krankengeschichte widmen, um mit meiner Expertise Erfahrung und Empathie eine möglichst sinnvolle und zielführende Therapieoption für Sie zu finden.
Eine Vorstellung für solch eine Zweitmeinung ist nach vorheriger Terminvereinbarung problemlos möglich.
Bei ambulant privat krankenversicherten Patienten wird die Konsultation in der Sprechstunde nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit dem Patienten selbst abgerechnet und kann dann bei der entsprechenden Krankenkasse eingereicht werden. Patienten, die gesetzlich/kassenärztlich versichert sind, können die Sprechstunde im Rahmen einer Selbstzahlervereinbarung besuchen.